Fördermittelberatung & gesetzliche Nachweise

Energetische Sanierungen werden umfassend gefördert – gleichzeitig sind bestimmte Nachweise gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und alle erforderlichen Nachweise rechtssicher zu erstellen.

Fördermittelberatung

 

Wir prüfen für Ihr Vorhaben:

  • welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen
  • welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen
  • wie Sie Förderanträge korrekt und fristgerecht stellen

So profitieren Sie von möglichen Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten und vermeiden typische Fehler, die Fördermittel gefährden.

 

Gesetzliche Nachweise

Bei vielen Maßnahmen sind fachliche Bestätigungen erforderlich – z.B. im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder für Förderstellen. Wir erstellen die notwendigen Nachweise, unter anderem:

  • Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung
  • Fachunternehmererklärungen (sofern erforderlich)
  • Energiebezogene Nachweise zu Bauteilen und Anlagen

Ihr Nutzen

  • Sicherheit bei Förderanträgen und gesetzlichen Anforderungen
  • Zeitersparnis durch klare, professionelle Abwicklung
  • Rechtssichere Dokumentation für Behörden und Fördergeber

So wird Ihre Sanierung nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch förderfähig und formal korrekt umgesetzt.

 

 

Überblick über die aktuellen, bundesweiten Fördermöglichkeiten für Wohngebäude *
 

Damit Sie schnell Orientierung bekommen, fassen wir die wichtigsten Förderwege für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zusammen. Die Programme sind 2026 weiterhin Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und lassen sich – je nach Maßnahme – kombinieren:

 

1) Effizienzhaus‑Sanierung (Kredit mit Tilgungszuschuss)
KfW‑Kredit 261: Für die Sanierung zu einem Effizienzhaus.
Bis zu 150.000€ Kredit je Wohneinheit, Tilgungszuschuss zwischen 5% und 45%, zusätzliche Förderung z.B. für Baubegleitung möglich.

 

2) Einzelmaßnahmen‑Zuschuss (z.B. Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung)
BAFA‑Zuschuss (BEG EM):
Grundfördersatz 15%, mit iSFP‑Bonus bis 20%; maximal förderfähige Kosten 30.000€ je Wohneinheit (60.000€ mit iSFP).

 

3) Heizungstausch‑Zuschuss
KfW‑Zuschuss 458:
Zuschuss bis zu 70% für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandswohngebäuden.

 

4) Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
KfW‑Kredit 358/359:
Bis zu 120.000€ Kredit je Wohneinheit zusätzlich zu bereits bewilligten Zuschüssen; zusätzlicher Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000€.

 

5) Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik, Speicher)
KfW‑Kredit 270:
Ergänzender Förderkredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. (kfw.de)

 

Wichtig zu wissen:

Die Programme stehen grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt und ändern sich regelmäßig in Details. Wir prüfen daher tagesaktuell, welche Kombination für Ihr Vorhaben optimal ist – inklusive möglicher Landes‑ und Kommunalförderungen (z.B. Bayern/München), die zusätzlich verfügbar sein können.

 

* (Stand Januar 2026, ohne Gewähr)

 

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